

FAQ
Was soll die Gastschülerin oder der Gastschüler in unserer Familie für eine Rolle einnehmen?
- Der/Die Austauschschüler/in soll ein Familienmitglied sein, welches Freude und Pflichten, aber auch Rechte und Verantwortung mit der Gastfamilie teilt.
Wann sind wir als Gastfamilie geeignet?
- Wenn Sie an jungen Menschen aus anderen Kulturen interessiert sind, eine gehörige Portion Idealismus haben, ein großes Herz, Sinn für Humor und eine Menge Geduld, wenn Sie flexibel und unkompliziert sind, den Wunsch haben zu lernen und last but not least über ein zusätzliches Bett und ein offenes Haus verfügen.
Können wir unsere Gasttochter oder -sohn selber auswählen?
- Das erste Ziel von AFS ist es, jemanden zu finden, der die Interessen und die Lebensart der Familie teilt. Die Gastfamilie kann natürlich wünschen, ob sie ein Mädchen oder einen Jungen beherbergen möchte. Bezüglich der Herkunft können Präferenzen angegeben werden, welche AFS bei der Zuteilung nach Möglichkeit berücksichtigt.
Was, wenn unsere Kinder noch klein sind?
- Ein neuer großer Bruder oder eine ältere Schwester wäre vielleicht genau das Richtige! Einige Schüler/innen wünschen sich sogar ausdrücklich eine junge Gastfamilie.
Was, wenn wir keine eigenen Kinder haben?
- Eine Familie oder Partnerschaft ohne Kinder kann die Gesellschaft eines Jugendlichen vielleicht noch mehr genießen und lernt die Welt durch die Augen eines Teenagers kennen.
Was, wenn beide Eltern berufstätig sind?
- Normalerweise kein Problem, das Gastkind ist einen Großteil des Tages in der Schule, ist also selbst nur am Abend und am Wochenende zuhause. Wichtig ist hier der Wunsch aller, dass die Integration des Gastschülers/in in die Familie gewährt ist. AFS klärt eine solche Situation mit dem Gastkind vor der Ankunft ab.
Kann ich als Alleinerziehende/r jemanden aufnehmen?
- Ja. Eine steigende Anzahl Familien mit nur einem Elternteil nimmt an den AFS Programmen als Gastfamilie teil.
- Die Gastfamilie sorgt für Liebe, Unterstützung und Rat sowie für Kost und Logis, genau wie für die eigenen Kinder. Ein AFS Gastkind sollte nicht anders behandelt werden. Alles, was den Schulbesuch, den Transport in die Schule, AFS Anlässe sowie die medizinische Versorgung betrifft, wird von AFS bezahlt. Taschengeld sollten die Schüler/innen von ihren leiblichen Eltern zuhause erhalten und/oder mitbringen.
Braucht unser Gastkind ein eigenes Zimmer?
- Nein. Eine große Anzahl der Schüler/innen teilt das Zimmer mit den neuen Geschwistern und ist glücklich dabei. Lernen zu teilen und sich anpassen gehört auch zur AFS Erfahrung.
Muss ich meinem Gastkind Taschengeld geben?
- AFS schlägt den leiblichen Eltern der Gastschüler vor, ihre Kinder während der Zeit in Deutschland mit einem Taschengeld von monatlich etwa € 75,- für den persönlichen Bedarf auszustatten. Die Schüler/innen und ihre Eltern werden ebenfalls darauf hingewiesen, dass diese Beträge keine besonderen Anschaffungen, wie z.B. Winterkleidung, einschließen und dafür zusätzliches Geld eingeplant werden muss. Die GastschülerInnen und deren Eltern wurden darüber informiert, dass weder AFS noch die Gastfamilien hierfür aufkommen. Wir empfehlen Ihnen, gleich am Anfang sich mit dem Gastschüler hinzusetzten und über die Einteilung seines Budgets zu sprechen. Denn für die meisten Gastschüler wird das mitgebrachte Geld die größte Summe sein, die sie bisher zur Verfügung hatten. Die Versuchung ist groß, schon am Anfang einen Großteil davon für Souvenirs und anderes auszugeben. Hier sollten Sie mit taktvollem Rat beistehen. Falls Probleme rund um die Versorgung mit Taschengeld durch die Eltern auftreten, setzen Sie sich bitte mit dem örtlichen Betreuer oder unserem Büro in Verbindung.
Was geschieht in den Schulferien?
- Das Gastkind passt sich dem normalen Familienleben an. Gegebenfalls sucht AFS eine Ferienfamilie, wenn die Gasteltern ihre Ferien schon vor der Ankunft des Gastkindes gebucht haben.
Wie lange bleibt ein/e AustauschschülerIn in Deutschland?
- Im Regefall ca. 11 Monate.
Was geschieht bei Konflikten?
- Probleme beim Zusammenleben kann es immer geben, wenn man ein Jahr miteinander verbringt - das gilt natürlich auch für die Aufnahme eines Austauschschülers. Wir betrachten es als ein Ziel unserer Programme, dass sich die Beteiligten über solche Konflikte auseinander setzen und sie gemeinsam lösen. Darüber hinaus versuchen wir, mit der persönlichen Betreuung durch die Familien- Jugendbetreuer jede mögliche Hilfe zu bieten.
Unsere Erfahrung zeigt, dass gemeinsam bewältigte Krisen durchaus positive Seiten haben: Oft sprechen gerade Familien und Gastkinder, die Konflikte gemeistert haben, im Rückblick von einem besonders wertvollen und intensiven Jahr. Wird keine gemeinsame Basis mehr gefunden, kümmert sich AFS darum, dass der /die Schüler/in in einer anderen Familie untergebracht wird. Dies geschieht stets in Absprache mit allen Beteiligten. Wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Betreuungsperson. Manchmal entstehen Konflikte zwischen Gastfamilie und Austauschschülern, die nicht gelöst werden können. Die "Chemie" stimmt einfach nicht oder es gibt zu wenige Gemeinsamkeiten. Bevor die Spannungen zu groß werden und die gemeinsame Zeit nur noch als Quälerei empfunden wird, ist es sinnvoll, sich zu trennen. In diesen Fällen organisieren wir den Umzug des Austauschschülers in eine andere Familie. Damit keine der beteiligten Seiten sich schuldig fühlt, sollte es vor einem Familienwechsel unbedingt ein klärendes Gespräch geben. Wir verfügen über Gastfamilien, die einen Jugendlichen in solchen Fällen aufnehmen - im Notfall auch von heute auf morgen.
Aufenthaltserlaubnis und Anmeldung
- Ohne Visum reisen die Gastschüler aus der Europäischen Union, aus Norwegen und Island (EFTA-Länder) sowie die Jugendlichen aus den USA, Kanada, Neuseeland, Australien und Japan nach Deutschland ein. Die Gastschüler aus allen anderen Ländern kommen mit einer vor der Einreise beantragten und erteilten Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Visums in ihrem Pass zu uns. In einzelnen Fällen kann es vorkommen, dass das Ausländeramt sich schon vor Anreise des Schülers an Sie wendet und eine "Verpflichtungserklärung" für den Schüler anfordert. Bitte wenden Sie sich dann an das Büro, wir helfen Ihnen hier gerne weiter.
Um die erforderliche Aufenthaltserlaubnis für den gesamten Programmzeitraum zu erhalten sind für alle Schüler folgende Schritte nach der Ankunft unbedingt nötig:
- ALLE Gastschüler müssen sich nach ihrer Ankunft am Gastort beim Einwohnermeldeamt anmelden und außerdem beim zuständigen örtlichen Ausländeramt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den Zeitraum ihres Aufenthalts in Deutschland beantragen.
- Ohne Visum eingereiste Gastschüler aus der EU, den EFTA-Ländern, den USA, aus Kanada, Neuseeland, Australien oder Japan holen dabei gleichzeitig noch die formal nötige Aufenthaltsgenehmigung mit ein.
- Bitte helfen Sie Ihrem neuen Familienmitglied bei diesem leider notwendigen Behördengang.
- Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erlangung der Aufenthaltsbewilligung stehen, wie etwa Verwaltungsgebühren oder die Kosten einer eventuell nötigen Gesundheitsuntersuchung werden NICHT von AFS Deutschland erstattet.
- Schüler aus Nicht-EU-Staaten müssen für die Aufenthaltserlaubnis € 50 zahlen, oder wenn sie unter 18 Jahre alt sind, € 25. Schüler aus EU Staaten sind nur meldepflichtig, die Meldepflicht ist gebührenfrei
Aber: Sie können sich bei der Aufenthaltserlaubnis auf den Gebührenbefreiungs- / Ermäßigungstatbestand gemäß § 52 Absatz 6 beziehen, wonach von der Gebühr befreit werden kann bzw. die Gebühr ermäßigt werden kann, wer ausschließlich zur Aus- oder Weiterbildung in Deutschland weilt und kein Einkommen bezieht. Die Anwendung dieser Regelung auf unsere Austauschschüler liegt allerdings im Ermessensspielraum der Behörden.
Sollte es doch einmal Schwierigkeiten geben, helfen unsere ehrenamtlichen Betreuer gern auch vor Ort.
Versicherungen
- AFS AustauschschülerInnen sind während des Austauschjahres durch AFS gegen Unfall und Krankheit versichert.
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